Generelle Information CSP-Projekte gibt es in rund 20 Ländern in Lateinamerika, Afrika, Asien und Europa. In der Regel dauert der Einsatz etwa ein halbes Jahr; in einigen Ländern sind auch Einsätze von 11 Monaten möglich. Konkret kann die Aufgabe im Ausland beispielsweise darin bestehen, Straßenkinder zu betreuen oder in einem SOSKinderdorf zu arbeiten, ein Stück Regenwald aufzuforsten, Frauen handwerkliche Fertigkeiten beizubringen, damit sie ihren Lebensunterhalt verdienen können, oder auf einer Sozialstation tätig zu sein.
Zielland /-länder Ghana, Bolivien, Costa Rica, Guatemala, Mexiko, Panama, Südafrika, Thailand, Ägypten, Brasilien, Ecuador, Honduras, Malaysia, Paraguay, Peru, Venezuela und die Dominikanische Republik.
Dauer der Praktika In der Regel sechs bis elf Monate. Voraussetzungen CSPAuslandsaufenthalte sind in erster Linie für die Zeit unmittelbar nach dem Schulabschluss gedacht, die Programme sind aber auch für alle anderen Interessenten von 18 bis 30 Jahren offen.
Höhe des Stipendiums Eigenmittel zwischen 3300 - 4150 EUR inklusive Flug, Versicherung, Unterbringung etc.; Voll- und Teilstipendien sind möglich (nähere Informationen auf der Webseite)
Generelle Information Das Programm soll deutsche Studierende aller Fachrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch eine kleine finanzielle Förderung darin unterstützen, ein Fachpraktikum von zwei bis sechs Monaten im Ausland außerhalb Westeuropas (EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) zu absolvieren.
Zielland /-länder Im Ausland außerhalb Westeuropas (EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) Dauer der Praktika Zwei bis sechs Monate
Voraussetzungen Das Auslandspraktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang des Studierenden stehen, d.h. der Fachbereich muss bestätigen, das es sich um ein vorgeschriebenes oder empfohlenes Praktikum handelt. Der Abschluss des Grundstudiums und praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Verfahren
Die Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Praktikumsbegin dem DAAD vorliegen. Antragsformulare sind im Akademischen Auslandsamt erhältlich. Die Antragsunterlagen sind beim Akademischen Auslandamt einzureichen.
Höhe des Stipendiums Gestaffelt nach Entfernung und durchschnittlichen Flugpreisen wird ein länderspezifischer pauschaler Fahrtkostenzuschuss als Einmalzahlung gewährt. Etwa 200-400€
Internetadresse und Kontakt Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachbereiche, Akademischen Auslandsämter oder das Referat Internationaler Praktikantenaustausch (411) im DAAD. www.daad.de
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Kurzstipendien des DAAD
Generelle Information Das Programm soll deutschen Studierenden auslandsbezogener Studiengänge ein Fachpraktikum im Ausland (weltweit) ermöglichen, welches sich mindestens über zwei Monate erstrecken muss. Des weiteren können deutsche Studierende, die sich aus eigener Initiative einen Praktikumsplatz in einer internationalen Organisation (z.B. UN, EU) oder bei einer deutschen Außenvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft haben, im Rahmen dieses Programms gefördert werden. Die Verantwortung für die Durchführung des Praktikums liegt bei der Antragstellerin bzw. beim Antragsteller und beim Fachbereich der Heimathochschule.
Zielland /-länder weltweit Dauer der Praktika Zwei bis drei Monate
Voraussetzungen Das Auslandspraktikum muss als Pflichtpraktikum bzw. als vom Fachbereich für das Studienziel dringend empfohlenes Auslandspraktikum anerkannt werden. Der Stellenwert des Auslandspraktikums im Rahmen der Ausbildungsziele des Studiengangs ist im Antrag darzulegen. Der Abschluss des Grundstudiums und gute praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Studierende auf den Internetseiten des DAAD. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Höhe des Stipendiums auf Anfrage Länderbezogene DAAD–Teilstipendienrate, maximal für drei Monate, plus Zuschuss zu den Reisekosten.
Hinweis für BAföG–Empfänger: Studienbezogene Auslandspraktika können nach BAföG gefördert werden. Die Förderung muss vom einzelnen Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin bei dem für das jeweilige Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. BAföG–Empfänger erhalten vom DAAD eine Aufstockung auf ihre Auslands–BAföG–Leistungen.
Internetadresse und Kontakt Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachbereiche, Akademischen Auslandsämter oder das Referat Internationaler Praktikantenaustausch im DAAD.